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Antrag möglichBürgschaft

Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Unterstützung für gewerbliche Unternehmen im Saarland zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unterstützt Sie finanziell bei der Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdige Vorhaben. Dies gilt, wenn Ihnen von der Bankseite ausreichende Sicherheiten nicht in einem erforderlichen Maße zur Verfügung stehen und eine Besicherung durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Saarland GmbH ausgeschlossen ist. Sie erhalten die Förderung als Ausfallbürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent für einen Investitionskredit und bis zu 60 Prozent für einen Betriebsmittelkredit, einschließlich Avale. Die Laufzeit Ihrer Bürgschaft richtet sich danach, wie lange Ihr verbürgter Kredit läuft. Die maximale Laufzeit beträgt 15 Jahre. Sie müssen für die Bürgschaft ein Bürgschaftsentgelt entrichten. Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrem Kreditgeber beziehungsweise Ihrer Hausbank, diese leitet ihn dann weiter an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen als Kreditnehmerin und Kreditnehmer kreditwürdig und kreditfähig sein.

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Häufige Fragen zu Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft

Wer kann Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft beantragen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Bürgschaft
Förderregion
Saarland

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