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Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Programm unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründer sowie Unternehmen im Saarland mit Beteiligungskapital.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Ihnen Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem Sie vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanzieren sollen. Es werden Innovationsvorhaben gefördert für Investitionen zur Markteinführung, angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion, für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen beziehungsweise wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung normalerweise als stille Beteiligung. Eine offene Beteiligung können Sie nur im Einzelfall und in Kombination mit einer stillen Beteiligung bekommen. Normalerweise müssen Sie die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegen. Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung. Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 125.000 € – 2.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In wesentlichen Teilen müssen Sie selbst das Innovationsvorhaben durchführen.

Ihr Vorhaben muss technische, marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Sie müssen über das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und zur Produktion verfügen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen können.

Die technische Machbarkeit, Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile und Risiken müssen Sie normalerweise durch ein externes Gutachten beurteilen lassen.

Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung gesichert haben.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)

Wer kann Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) beantragen?

Existenzgründer, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)?

Förderbetrag: 125.000 € – 2.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)?

Fördergeber ist Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
125.000 € – 2.000.000 €
Förderart
Beteiligung
Förderregion
Saarland