Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) – Förderung in Saarland
Fördergeber: Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Programm unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründer sowie Unternehmen im Saarland mit Beteiligungskapital.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 125.000 € – 2.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Technologieunternehmen (TU), die nicht älter als 10 Jahre sind und die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In wesentlichen Teilen müssen Sie selbst das Innovationsvorhaben durchführen.
Ihr Vorhaben muss technische, marktrelevante Alleinstellungsmerkmale aufweisen und einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Sie müssen über das notwendige technische Fachwissen zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten und zur Produktion verfügen sowie die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse nachweisen können.
Die technische Machbarkeit, Anwendungsbereiche, Marktchancen, Wettbewerbsvorteile und Risiken müssen Sie normalerweise durch ein externes Gutachten beurteilen lassen.
Sie müssen Ihre Gesamtfinanzierung gesichert haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Wer kann Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) beantragen?
Existenzgründer, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)?
Förderbetrag: 125.000 € – 2.000.000 €.
Wer ist Fördergeber von Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)?
Fördergeber ist Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 125.000 € – 2.000.000 €
- Förderart
- Beteiligung
- Förderregion
- Saarland