Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensbedingungen von Heimtieren verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.800 €.
Frist und Status
Anträge für investive Maßnahmen müssen bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahmen in Sachsen durchführen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes
Wer kann Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes beantragen?
gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes?
Förderbetrag: bis 5.800 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes beantragen?
Anträge für investive Maßnahmen müssen bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.800 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen