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Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 57 Tagen

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Heimtieren.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren. Sie erhalten die Förderung für investive Maßnahmen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes für Heimtiere (Sachkosten). Die Höhe der Förderung beträgt bei investiven Maßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine Beteiligung der Kommunen wird erwartet; sonstigen Maßnahmen für Personalausgaben und Sachausgaben (wie Betrieb des Tierheims, Beförderung von Tieren zur tierärztlichen Versorgung und Fortbildungen im Bereich Tierschutz) 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 5.800 je Tierschutzverein und Jahr sowie für Impfungen, Gerätebeschaffungen und Tierarztgebühren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.800 €.

Frist und Status

Anträge für investive Maßnahmen müssen bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahmen in Sachsen durchführen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Wer kann Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes beantragen?

gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes?

Förderbetrag: bis 5.800 €. Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes beantragen?

Anträge für investive Maßnahmen müssen bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.800 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen