Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes – Förderung in Sachsen
Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 57 Tagen
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Heimtieren.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.800 €.
Frist und Status
Anträge für investive Maßnahmen müssen bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Maßnahmen in Sachsen durchführen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes
Wer kann Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes beantragen?
gemeinnützige Tierschutzvereine in Sachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes?
Förderbetrag: bis 5.800 €. Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes beantragen?
Anträge für investive Maßnahmen müssen bis zum 15. März eines Jahres eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes?
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.800 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Sachsen