Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.
Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandspositionen und der aktiv Verantwortlichen in Ihrem Verein oder Zusammenschluss müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein.Sie müssen Ihre Aktivitäten vorrangig auf Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausrichten.Sie müssen als gemeinnützig anerkannt, von in- oder ausländischen staatlichen Strukturen und Parteien unabhängig und im Vereinsregister eingetragen sein.Sie müssen zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration bereit sein.Sie müssen Ihre Maßnahmen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchführen.Bitte beachten Sie, dass der Durchführungszeitraum Ihrer Maßnahmen spätestens am 31.12.2024 enden muss.
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Jetzt Projekt prüfenSelbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten
Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 100 %.
Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.
Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
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