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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten. Sie erhalten eine Anschubförderung für eine Migrantenselbstorganisation im Aufbau,Einzelprojektförderung für Projekte, die Menschen mit Migrationshintergrund in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen eine bessere Teilhabe ermöglichen,Partnerprojektförderung für regionale Projekte zur Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Anschubförderung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 6.000 undbei Einzel- und Partnerprojekten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg. Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben. Es wird empfohlen, das Online-Portal zu nutzen. Wenn Sie Ihren Antrag digital übermittelt haben, müssen Sie ihn zusätzlich per Post einreichen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 6.000 €.

Frist und Status

Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind im Land Nordrhein-Westfalen ansässige Migrantenselbstorganisationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Mindestens die Hälfte der Mitglieder, der Vorstandspositionen und der aktiv Verantwortlichen in Ihrem Verein oder Zusammenschluss müssen Menschen mit Migrationshintergrund sein.Sie müssen Ihre Aktivitäten vorrangig auf Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in den Herkunftsländern ausrichten.Sie müssen als gemeinnützig anerkannt, von in- oder ausländischen staatlichen Strukturen und Parteien unabhängig und im Vereinsregister eingetragen sein.Sie müssen zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration bereit sein.Sie müssen Ihre Maßnahmen innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen durchführen.Bitte beachten Sie, dass der Durchführungszeitraum Ihrer Maßnahmen spätestens am 31.12.2024 enden muss.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Wer kann Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten beantragen?

Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten?

Förderbetrag: bis 6.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten beantragen?

Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten?

Fördergeber ist Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
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  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 6.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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