FÖRDERBASE
FörderprogrammeFunktionen & PreiseSchnellcheckÜber das ProjektBlog
AnmeldenKostenlos starten →
FÖRDERBASE

KI-gestützte Fördermittelsuche für Vereine, Kommunen und Unternehmen in ganz Deutschland – mit automatischem Matching und Antragsvorbereitung.

info@foerderbase.de

Plattform

  • Startseite
  • Funktionen & Preise
  • Über das Projekt
  • Förderprogramme
  • KI-Matching
  • Blog & Ratgeber
  • FAQ
  • Kontakt
  • Partner
  • Kooperation Vereinsplaner
  • Fördermittel Vereine
  • Fördermittel Unternehmen
  • Fördermittel Kommunen

Regionen

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Alle Programme →
  • Bestand & Zahlen

© 2026 FörderBase – KI-gestützte Fördermittelsuche für Deutschland

AGBImpressumDatenschutz
  1. Start
  2. /Förderprogramme
  3. /Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  4. /Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr
Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Flugsicherheit, der Flugplatzinfrastruktur oder des Umweltschutzes am Flugplatz umsetzen oder neue Luftfahrttechnologien erforschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Vorhaben im Bereich des Luftverkehrs. Sie erhalten die Förderung in 2 Teilbereichen: Maßnahmen, die eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr haben: Fördergegenstände sind Flugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen,Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen,Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte,Hindernisfreiheit,Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,unter bestimmten Voraussetzungen auch der Erwerb von Grundstücken, Planungsunterlagen und Gutachten sowie Planungsausgaben, Maßnahmen, die eine Bedeutung für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien haben: Gefördert werden Investitionen für innovative Produkte und Verfahren in der Luftfahrt als Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Maßnahme bis zu 65 oder 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben undfür Forschungs- und Entwicklungsvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben zwischen 50 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Bezirksregierung Düsseldorf, falls Sie Ihren Sitz im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln haben. Falls Sie Ihren Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold oder Münster haben, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Münster. Planen Sie ein Vorhaben, das größer als EUR 180.000 ist, oder ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, müssen Sie Ihr Vorhaben vor Antragstellung formlos per E-Mail oder postalisch beim für Verkehr zuständigen Ministerium anmelden. Im Fall der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben legt das Ministerium die bewilligende Stelle fest.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen beziehungsweise die mit der Instandhaltung und der Entwicklung des Flugplatzes betrauten juristischen Personen sowiefür Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Kommunen, Kommunalverbände und eingetragene Vereine.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich um einen Flugplatz für ausschließlich nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt einschließlich Segelfluggelände handeln.Ihre Maßnahmen und Gegenstände, die Sie anschaffen wollen, müssen aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung, der Bedeutung für den Umweltschutz, für die Flugsicherheit, die Luftsicherheit oder den Flugsport erforderlich oder zweckmäßig sowie mit der zuständigen Bewilligungsbehörde abgestimmt sein.Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen an Flugplätzen, deren durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen in den letzten 2 Geschäftsjahren mehr als 3 Millionen Passagierinnen und Passagiere oder deren durchschnittliches jährliches Frachtaufkommen im selben Zeitraum mehr als 200.000 Tonnen betrug, sowieMaßnahmen an Flugplätzen, die sich im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise 60 Minuten Fahrzeit mit Personenkraftwagen, Bus oder Zug von Flugplätzen befinden, von denen aus ein Linienflugverkehr betrieben wird.

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beachten Sie bitte: Vorhaben werden nur gefördert, wenn sie aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung für die Erforschung neuer Luftfahrttechnologien erforderlich oder zweckmäßig sowie mit dem für Verkehr zuständigem Ressort abgestimmt sind.Im Fall von Verbundvorhaben müssen die Beteiligten ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag regeln.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr

Wer kann Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr beantragen?

Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr beantragen?

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Kommunaldarlehen
  • → LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

Programm im Blick behalten

Merken & passende Alternativen finden

Kostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.

Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →
Zur Quelle