Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Flugsicherheit, der Flugplatzinfrastruktur oder des Umweltschutzes am Flugplatz umsetzen oder neue Luftfahrttechnologien erforschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune.
Die Förderquote beträgt 80 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen beziehungsweise die mit der Instandhaltung und der Entwicklung des Flugplatzes betrauten juristischen Personen sowiefür Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Betreiberinnen und Betreiber von Flugplätzen, staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sowie Kommunen, Kommunalverbände und eingetragene Vereine.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Es muss sich um einen Flugplatz für ausschließlich nicht gewerbliche allgemeine Luftfahrt einschließlich Segelfluggelände handeln.Ihre Maßnahmen und Gegenstände, die Sie anschaffen wollen, müssen aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung, der Bedeutung für den Umweltschutz, für die Flugsicherheit, die Luftsicherheit oder den Flugsport erforderlich oder zweckmäßig sowie mit der zuständigen Bewilligungsbehörde abgestimmt sein.Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen an Flugplätzen, deren durchschnittliches jährliches Passagieraufkommen in den letzten 2 Geschäftsjahren mehr als 3 Millionen Passagierinnen und Passagiere oder deren durchschnittliches jährliches Frachtaufkommen im selben Zeitraum mehr als 200.000 Tonnen betrug, sowieMaßnahmen an Flugplätzen, die sich im Umkreis von 100 Kilometern beziehungsweise 60 Minuten Fahrzeit mit Personenkraftwagen, Bus oder Zug von Flugplätzen befinden, von denen aus ein Linienflugverkehr betrieben wird.
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beachten Sie bitte: Vorhaben werden nur gefördert, wenn sie aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung für die Erforschung neuer Luftfahrttechnologien erforderlich oder zweckmäßig sowie mit dem für Verkehr zuständigem Ressort abgestimmt sind.Im Fall von Verbundvorhaben müssen die Beteiligten ihre Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag regeln.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune
Förderquote: 80 %.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →