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Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Förderprogramm zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Demokratie leben!' unterstützt Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Es richtet sich an verschiedene Förderberechtigte wie Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Ausschreibungen für Projektförderungen werden zu festgelegten Terminen bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_demokratie_leben“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie

Wer kann Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung

Bis wann kann man Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beantragen?

Ausschreibungen für Projektförderungen werden zu festgelegten Terminen bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie zur Gruppe „bmbfsfj_demokratie_leben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit