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Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderprogramm zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm 'Demokratie leben!' unterstützt Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Es richtet sich an verschiedene Förderberechtigte wie Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Ausschreibungen für Projektförderungen werden zu festgelegten Terminen bekanntgegeben.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_demokratie_leben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Förderberechtigte sind Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie

Wer kann Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beantragen?

Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung

Bis wann kann man Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beantragen?

Ausschreibungen für Projektförderungen werden zu festgelegten Terminen bekanntgegeben.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie zur Gruppe „bmbfsfj_demokratie_leben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit