Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderprogramm zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Ausschreibungen für Projektförderungen werden zu festgelegten Terminen bekanntgegeben.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_demokratie_leben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Förderberechtigte sind Verbände, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie
Wer kann Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beantragen?
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung, Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
Bis wann kann man Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie beantragen?
Ausschreibungen für Projektförderungen werden zu festgelegten Terminen bekanntgegeben.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie zur Gruppe „bmbfsfj_demokratie_leben". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit