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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet) – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie sich als sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung an den EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie an EU-Förderprogrammen teilnehmen wollen. Die Förderung erhalten Sie für die Durchführung von Forschungsprojekten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen wie etwa Europäischen Forschungsnetzwerken (ERA-Nets), in denen der Freistaat Sachsen Partner ist,die Vorbereitung und Unterstützung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen im Bereich Forschung und Innovation wie etwa von Europäischen Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss muss zum Erreichen des Vorhabenziels notwendig sein. Sie müssen ihn nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwenden. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus kann im Rahmen seiner Beteiligung an Ausschreibungen von wettbewerblichen EU-Förderprogrammen wie zum Beispiel ERA-Nets zu Auswahlverfahren aufrufen. Entsprechend den ERA-Net-Ausschreibungen reichen Sie die Projektskizze und den Projektantrag im zweistufigen Verfahren oder den Projektantrag im einstufigen Verfahren in englischer Sprache beim ERA-Net-Call-Büro ein. Ihren Antrag für die Vorbereitung von Netzwerkaktivitäten im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative können Sie auf Grundlage einer durch die EU-Kommission geplanten Ausschreibung einreichen. Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen,institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Geschäftssitz in Sachsen sowiegemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts an einer staatlichen Hochschule im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Durchführung des Projekts muss ein herausgehobenes forschungs- und europapolitisches Interesse des Freistaates Sachsen zugrunde liegen.Bei Ihrem thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekt muss es sich um ein zusätzliches Vorhaben handeln.

Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht damit begonnen haben.Für Ihr Forschungsprojekt benötigen Sie eine Förderempfehlung durch internationale Gutachter im Rahmen des ERA-Net-Evaluierungsverfahrens.Bei Netzwerkaktivitäten benötigen Sie eine Förderempfehlung der Europäischen Kommission beziehungsweise des Europäischen Technologieinstituts im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Projektantrag,Förderempfehlung durch internationale Gutachter

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)

Wer kann Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet) beantragen?

Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet)?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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