Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie sich als sächsische Hochschule oder Forschungseinrichtung an den EU-Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, Forschungseinrichtungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen,institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Geschäftssitz in Sachsen sowiegemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts an einer staatlichen Hochschule im Freistaat Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Durchführung des Projekts muss ein herausgehobenes forschungs- und europapolitisches Interesse des Freistaates Sachsen zugrunde liegen.Bei Ihrem thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzten Projekt muss es sich um ein zusätzliches Vorhaben handeln.
Sie dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht damit begonnen haben.Für Ihr Forschungsprojekt benötigen Sie eine Förderempfehlung durch internationale Gutachter im Rahmen des ERA-Net-Evaluierungsverfahrens.Bei Netzwerkaktivitäten benötigen Sie eine Förderempfehlung der Europäischen Kommission beziehungsweise des Europäischen Technologieinstituts im Rahmen einer wettbewerblichen EU-Initiative.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen der wettbewerblichen EU-Förderprogramme für Forschung und Innovation (RL EuProNet) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHochschulen, Forschungseinrichtungen
Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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