Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Wissenschafts- und Hochschulforschung. Zuschüsse bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben.
Antragsberechtigt sind: Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Institutionen im Bereich Wissenschafts- und Hochschulforschung.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 24. November 2026. Antragsfrist: 24.11.2026
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Sie sind auf dem Gebiet der Wissenschafts- und Hochschulforschung ausgewiesen.
Partner eines Verbundprojekts müssen eine schriftliche Kooperationsvereinbarung regeln.
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Jetzt Projekt prüfenHochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Institutionen im Bereich Wissenschafts- und Hochschulforschung
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 24. November 2026. Antragsfrist: 24.11.2026
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: nrwbank.
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