Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur wirtschaftlichen und ökologischen Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte, Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zur „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft” des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung leisten.
Sie müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soweit wie möglich berücksichtigen.
Das Vorhaben darf den Inhalten der Verkehrspläne auf der Grundlage des ÖPNV -Gesetzes nicht widersprechen.
Die Planung Ihres Vorhabens muss unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau- und verkehrstechnisch regelgerecht erfolgen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge und Fahrzeugausstattungen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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