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Antrag möglichZuschuss

Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zur wirtschaftlichen und ökologischen Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Förderung für den Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV -Haltepunkten, Vorhaben zur Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrsträger, Vorhaben als Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen (in Einzelfällen im SPNV), Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungsformen und Entwicklung alternativer ÖPNV -Konzepte sowie Busspuren, wenn sie dem ÖPNV dienen, Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalen, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger und förderwürdiger Infrastrukturmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Vorhaben in ländlichen Gestaltungsräumen nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Diese müssen mindestens EUR 20.000 betragen. Baunebenkosten werden bis zu einer Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte, Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zur „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft” des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung leisten.

Sie müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soweit wie möglich berücksichtigen.

Das Vorhaben darf den Inhalten der Verkehrspläne auf der Grundlage des ÖPNV -Gesetzes nicht widersprechen.

Die Planung Ihres Vorhabens muss unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau- und verkehrstechnisch regelgerecht erfolgen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge und Fahrzeugausstattungen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Mecklenburg-Vorpommern
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
  • → Gegenwind – Förderfonds für Ostdeutschland
  • → Förderung für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern

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