Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen zur wirtschaftlichen und ökologischen Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte, Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, Betreiber öffentlicher Eisenbahnen, die Leistungen im SPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen, sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zur „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2 -Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft” des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung leisten.
Sie müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soweit wie möglich berücksichtigen.
Das Vorhaben darf den Inhalten der Verkehrspläne auf der Grundlage des ÖPNV -Gesetzes nicht widersprechen.
Die Planung Ihres Vorhabens muss unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bau- und verkehrstechnisch regelgerecht erfolgen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrzeuge und Fahrzeugausstattungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern