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Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Vorhaben zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Attraktivität, Barrierefreiheit, Klimabilanz oder Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Mecklenburg-Vorpommern. Sie erhalten die Förderung für den Neu-, Um- und Ausbau und die Ausrüstung von ÖPNV-Haltepunkten, Vorhaben zur Verbesserung der Kombination und Kooperation der verschiedenen Verkehrsträger, Vorhaben als Neu-, Ausbau- und Ersatzinvestitionen (in Einzelfällen im SPNV), Investitionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Integration neuer Beförderungsformen und Entwicklung alternativer ÖPNV-Konzepte sowie Busspuren, wenn sie dem ÖPNV dienen, Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV, insbesondere rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme, und technische Maßnahmen zur Steuerung von Lichtsignalen, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger und förderwürdiger Infrastrukturmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können einen Zuschuss von bis zu 75 Prozent, bei Vorhaben in ländlichen Gestaltungsräumen nach dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Diese müssen mindestens EUR 20.000 betragen. Baunebenkosten werden bis zu einer Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter, Landkreise und kreisfreie Städte, Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsverbünde, die Dienstleistungen im ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern erbringen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für Investitionen und Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern?

Fördergeber ist Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern