Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Wenn Sie als Verkehrsunternehmen des ÖPNV in Ausgabeprozesse für elektronische Fahrtberechtigungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
Die Förderquote beträgt 75 %.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und des sonstigen ÖPNV, die auf der Grundlage eines mit dem Land oder mit einem Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV abgeschlossenen Vertrages Leistungen im SPNV oder sonstigen ÖPNV erbringen, und Verkehrsunternehmen, die eigenwirtschaftliche Leistungen auf Grundlage einer Konzession eines Aufgabenträgers im Land erbringen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, muss im Einklang mit den Planungen und Zielen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der ÖPNV -Aufgabenträger nach § 3 Absatz 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNVG M-V) stehen, so konzipiert sein, dass es in den Dauerbetrieb übergehen kann.
Sie müssen bei Ihrem Vorhaben die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen für Investitionen in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestDigiÖPNVRL) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenVerkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Förderquote: 75 %.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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