Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Zuwendungen zur Förderung der Fischerei aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Private Unternehmen, Vereine, Gesellschaften, Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern dienen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweise über zuwendungsfähige Ausgaben
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern
Wer kann Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Private Unternehmen, Vereine, Gesellschaften, Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern beantragen?
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern