Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 37 Tagen
Zuwendungen zur Förderung der Fischerei aus Mitteln der Fischereiabgabe.
Antragsberechtigt sind: Private Unternehmen, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Das Vorhaben muss der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern dienen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung der Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivate Unternehmen, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Förderquote: 100 %.
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →