Fischereiabgabe – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe zur Förderung der Fischerei.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Private Unternehmen, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern dienen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Vertretungsberechtigung,Mittelanforderung,Verwendungsnachweis
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Fischereiabgabe
Wer kann Fischereiabgabe beantragen?
Private Unternehmen, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Fischereiabgabe?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Fischereiabgabe beantragen?
Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von Fischereiabgabe?
Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern