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Fischereiabgabe – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Land Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe zur Förderung der Fischerei.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Private Unternehmen, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Die Fischereiabgabe gewährt Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 9 Abs. 3 Fischereigesetz. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Fischerei, einschließlich Forschungsprojekte, ökologische Maßnahmen, innovative Projekte und Öffentlichkeitsarbeit. Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt, die bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss der Fischereiförderung in Mecklenburg-Vorpommern dienen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Vertretungsberechtigung,Mittelanforderung,Verwendungsnachweis

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Häufige Fragen zu Fischereiabgabe

Wer kann Fischereiabgabe beantragen?

Private Unternehmen, Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Fischereiabgabe?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Fischereiabgabe beantragen?

Anträge müssen vor Vorhabenbeginn eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Fischereiabgabe?

Fördergeber ist Land Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: lfi_mv.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern