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Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Förderung von Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens in Nordrhein-Westfalen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen, Kammern, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Einzelunternehmer.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens, die zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers, der Vernetzung von Akteuren, der Entwicklung von Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen, der Förderung von Gründungen und Start-ups, der Verbesserung des Fachkräfteangebotes sowie der Erschließung neuer Märkte beitragen. Die Förderung umfasst insbesondere Teilmärkte wie umweltfreundliche Energiewandlung, Energieeffizienz, Materialien, Wasserwirtschaft, nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft, umweltfreundliche Mobilität und Minderungs- und Schutztechnologien.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 12.500 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).

Voraussetzungen

Ihr Vorhaben hat eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Wer kann Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen?

kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen, Kammern, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Einzelunternehmer

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen?

Förderbetrag: ab 12.500 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für die Umweltwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 12.500 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen