Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Förderung von Vorhaben im Bereich der Umweltwirtschaft und des nachhaltigen Wirtschaftens in Nordrhein-Westfalen.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen, Kammern, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Einzelunternehmer.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 12.500 €.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW).
Ihr Vorhaben hat eine besondere Bedeutung für die Erschließung und den Ausbau der ökonomischen Potenziale des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen, Kammern, Verbände, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Einzelunternehmer
Förderbetrag: ab 12.500 €. Förderquote: 100 %.
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW). Quelle: nrwbank.
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