Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter und Landkreise, Zweckverbände sowie weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunalaufsicht unterstehen, sowie gegebenenfalls andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke erfüllen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, im Fall von Installation von Kooperationsnetzwerken und Installation von Innovationsclustern auch Zusammenschlüsse und Vereinigungen von mindestens 3 Partnern, wovon mindestens 1 Partner ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein muss, sowie im Fall von Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss im Zusammenhang mit der Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze notwendig sein.
Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Finanzierung der Folgekosten sichern.
Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von grundsätzlich 25 Jahren nach Fertigstellung Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben für den Grunderwerb (ausgenommen Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren, von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung und von Forschungsinfrastrukturen), Ausgaben der Bauleitplanung sowie Ausgaben des Unterhalts, für Wartung, Betrieb, Ersatzbeschaffung und sonstige Folgekosten.
Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen (Ausnahme: Zuwendungen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVerband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
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