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Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind. Sie erhalten die Förderung für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände, Errichtung, Modernisierung oder Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz, von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale oder überregionale Versorgungsnetz, Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus, Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren (Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks), Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung, Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung von gewerblichem Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen, Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen, Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte, Installation von Kooperationsnetzwerken, Installation von Innovationsclustern, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen, Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter und Landkreise, Zweckverbände sowie weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunalaufsicht unterstehen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Wer kann Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern