Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter und Landkreise, Zweckverbände sowie weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Wer kann Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?
Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?
Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Mecklenburg-Vorpommern