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Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur – Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Vorhaben für den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, wenn sie für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft erforderlich sind. Sie erhalten die Förderung für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegelände, Errichtung, Modernisierung oder Ausbau von Verkehrsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder Gewerbegebieten an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz, von Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen, von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und anderen Energieleitungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das regionale oder überregionale Versorgungsnetz, Errichtung, Modernisierung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus, Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren (Innovations-, Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks), Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung, Errichtung oder Ausbau von Anlagen für die Beseitigung oder Reinigung von gewerblichem Abwasser und Abfall, Errichtung oder Ausbau von Hafeninfrastruktureinrichtungen, Errichtung, Ausbau oder Modernisierung von Forschungsinfrastrukturen, Erarbeitung von Integrierten Regionalen Entwicklungskonzepten durch Dritte, Installation von Kooperationsnetzwerken, Installation von Innovationsclustern, Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen, Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 60 Prozent, wenn bestimmte Kriterien vorliegen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 5.000.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Ämter und Landkreise, Zweckverbände sowie weitere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern, die der Kommunalaufsicht unterstehen, sowie gegebenenfalls andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke erfüllen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, im Fall von Installation von Kooperationsnetzwerken und Installation von Innovationsclustern auch Zusammenschlüsse und Vereinigungen von mindestens 3 Partnern, wovon mindestens 1 Partner ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein muss, sowie im Fall von Bau oder Ausbau von Energieinfrastrukturen auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss im Zusammenhang mit der Schaffung und Sicherung gewerblicher Arbeitsplätze notwendig sein.

Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens und die Finanzierung der Folgekosten sichern.

Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von grundsätzlich 25 Jahren nach Fertigstellung Sie erhalten keine Förderung für Ausgaben für den Grunderwerb (ausgenommen Errichtung, Modernisierung und Ausbau von Gewerbezentren, von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Fortbildung und von Forschungsinfrastrukturen), Ausgaben der Bauleitplanung sowie Ausgaben des Unterhalts, für Wartung, Betrieb, Ersatzbeschaffung und sonstige Folgekosten.

Für die einzelnen Förderbereiche gelten besondere Voraussetzungen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen (Ausnahme: Zuwendungen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Wer kann Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Verband/Vereinigung, Kommune, Forschungseinrichtung, Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Förderbetrag: bis 5.000.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern