Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung von Projekten zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen.
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in.
Die Förderquote beträgt 90 %.
Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.
Projekte müssen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in
Förderquote: 90 %.
Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ zur Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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