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Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung von Projekten zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe. Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern: Ernährungssicherung, Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen, Katastrophenrisikomanagement sowie friedliches und inklusives Zusammenleben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.

Projekte müssen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Nicht förderfähig

  • Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten sind ausgeschlossen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“

Wer kann Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ beantragen?

Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ zur Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit