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Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen

Förderung von Projekten zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Ihre Maßnahmen mit dem Instrument der strukturbildenden Übergangshilfe. Gefördert werden Projekte in 4 spezifischen Handlungsfeldern: Ernährungssicherung, Wiederaufbau von Basisinfrastruktur und Basisdienstleistungen, Katastrophenrisikomanagement sowie friedliches und inklusives Zusammenleben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Pro Projekt können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben erhalten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %.

Frist und Status

Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.

Projekte müssen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Nicht förderfähig

  • Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten sind ausgeschlossen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“

Wer kann Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ beantragen?

Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“?

Förderquote: 90 %.

Bis wann kann man Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ beantragen?

Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“?

Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ zur Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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Auf einen Blick

Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit