Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 15 Tagen
Förderung von Projekten zur Verbesserung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %.
Frist und Status
Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland und steuerlich anerkannter Gemeinnützigkeit.
Projekte müssen im entwicklungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Nicht förderfähig
- •Maßnahmen in akuten Gewaltkonfliktgebieten sind ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“
Wer kann Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ beantragen?
Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen, Existenzgründer/in
Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“?
Förderquote: 90 %.
Bis wann kann man Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ beantragen?
Antrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Wer ist Fördergeber von Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“?
Fördergeber ist Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zuwendungen aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ zur Gruppe „bmz_krisenbew_ltigung". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit