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Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID) – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Landwirtschaftliche Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen zur Diversifizierung ihrer Einkommensquellen erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Saarland unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen. Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, den Kauf neuer Maschinen und Anlagen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihr Mindestinvestitionsvolumen liegt bei EUR 30.000. Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der Maßnahme spätestens bis zum 1.1. eines Jahres beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ein. Die Bewertung und Auswahl der Anträge erfolgt nach einem besonderen Punkteverfahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 30.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen bis zum 1. Januar eines Jahres eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Das Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen.

Erforderliche Unterlagen

  • Investitionskonzept,Steuerbescheide der letzten 3 Jahre

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Häufige Fragen zu Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)

Wer kann Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID) beantragen?

landwirtschaftliche Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)?

Förderbetrag: ab 30.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID) beantragen?

Anträge müssen bis zum 1. Januar eines Jahres eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)?

Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 30.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland