VeröffentlichtZuschuss

Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur – Förderung in Saarland

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Wenn Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband des Saarlands Infrastrukturmaßnahmen wie den Bau von Gewerbegebieten, Verkehrswegen, Häfen oder anderes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

Das Saarland fördert mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Als Gemeinde oder Gemeindeverband bekommen Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und/oder Gewerbegelände, Neubau oder Ausbau von Verkehrsverbindungen, soweit dadurch Industrie- und/oder Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden, Errichtung (einschließlich Erwerb vorhandener Gebäude) oder Ausbau von Gewerbezentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zeitlich befristet Räumlichkeiten oder Gemeinschaftsdienste bereitstellen (Forschungs-, Technologie-, Gründerzentren oder -parks und Ähnliches), Errichtung, Ersatz oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen in Binnenhäfen, Erstellung regionaler Entwicklungskonzepte durch Dritte, Planungs- und Beratungsleistungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Damit können Sie 70 Prozent einer finanziellen Unterdeckung ausgleichen. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die Erstellung eines regionalen Entwicklungskonzepts durch Dritte maximal EUR 25.000, für Planungs- und Beratungsleistungen maximal EUR 50.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Projekt im Saarland durch.

Ihre Infrastrukturmaßnahme erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.

Bei Infrastrukturvorhaben sind Sie über die begünstigten Grundstücksflächen verfügungsberechtigt.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.

Bei Infrastrukturmaßnahmen nutzen Sie das geförderte Projekt für mindestens 15 Jahre entsprechend dem Zuwendungszweck.

Sie belegen die geförderten Flächen in nennenswertem Umfang mit Betrieben, die einen Primäreffekt haben oder erwarten lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung,Genehmigungsnachweise

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Wer kann Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Gemeinden und Gemeindeverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 70 %.

Bis wann kann man Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur beantragen?

Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Wer ist Fördergeber von Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
70 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Saarland