Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Wenn Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband des Saarlands Infrastrukturmaßnahmen wie den Bau von Gewerbegebieten, Verkehrswegen, Häfen oder anderes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Projekt im Saarland durch.
Ihre Infrastrukturmaßnahme erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.
Bei Infrastrukturvorhaben sind Sie über die begünstigten Grundstücksflächen verfügungsberechtigt.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert.
Bei Infrastrukturmaßnahmen nutzen Sie das geförderte Projekt für mindestens 15 Jahre entsprechend dem Zuwendungszweck.
Sie belegen die geförderten Flächen in nennenswertem Umfang mit Betrieben, die einen Primäreffekt haben oder erwarten lassen.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden und Gemeindeverbände
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 70 %.
Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
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