Fördergeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Landwirtinnen und Landwirte können Zuschüsse für naturschutzgerechte Landbewirtschaftung erhalten.
Antragsberechtigt sind: Landwirtinnen und Landwirte, andere Landbewirtschaftende.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 50 € – 100.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Antragsteller müssen Flächen in Nordrhein-Westfalen bearbeiten und verschiedene Bewirtschaftungsauflagen beachten.
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Jetzt Projekt prüfenLandwirtinnen und Landwirte, andere Landbewirtschaftende
Förderbetrag: 50 € – 100.000 €. Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Anträge müssen bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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