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Antrag möglichZuschuss

LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Menschen mit Behinderung, Arbeitgeber.

Was wird gefördert?

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen: Beschäftigte von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder von anderen Leistungsanbietern,schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler,Menschen mit seelischer Behinderung sowieMenschen, bei denen eine Autismus-Diagnose besteht. Sie erhalten die Förderung durch Lohnkostenzuschüsse,für Berufsbegleitung und Jobcoaching,durch Einstellungsprämien,durch Ausbildungsprämien sowiedurch Budgetleistungen zur Begründung oder Stabilisierung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei Lohnkostenzuschüssen je nach Einzelfall bis zu 75 Prozent des bereinigten Arbeitnehmer-Bruttolohnes, für Personen, die aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wechseln, bis zu 100 Prozent,Einstellungsprämien bis zu EUR 7.000,Ausbildungsprämien bis zu EUR 4.000,Budgetleistungen in Abhängigkeit vom individuellen Bedarf. Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Inklusionsamt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei Lohnkostenzuschüssen, Einstellungs- und Ausbildungsprämien sowie allgemeinen Budgetleistungen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die förderfähige Personen einstellen,bei Berufsbegleitung und Jobcoaching sowie Budgetleistungen: förderfähige schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie erhalten Förderleistungen nur für sozialversicherungspflichtige Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse.Die Arbeitsverhältnisse müssen mindestens für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen sein.Das an die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gezahlte Entgelt muss dem Mindestlohngesetz entsprechen.Budgetleistungen als schwerbehinderter Mensch erhalten Sie, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen im Verbandsgebiet des LVR haben.Sie erhalten Fördermittel nur dann, wenn Sie nicht Leistungen von anderer Seite für denselben Zweck erhalten.

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Häufige Fragen zu LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion

Wer kann LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion beantragen?

Menschen mit Behinderung, Arbeitgeber

Wie hoch ist die Förderung bei LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion?

Förderquote: 75 %.

Wer ist Fördergeber von LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion?

Fördergeber ist Landschaftsverband Rheinland (LVR). Quelle: foerderdatenbank.de.

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  • → Kommunaldarlehen
  • → Darlehen für mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
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Auf einen Blick

Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen

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