Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Förderung für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mehrparteienhäusern.
Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern, kleine und mittlere Unternehmen.
Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können ab dem 15.04.2026 bis spätestens 10.11.2026 eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.
Die Ladeinfrastruktur muss mit erneuerbarer Energie betrieben werden und in Deutschland errichtet werden.
Die geförderte Infrastruktur darf innerhalb von drei Jahren nicht veräußert oder außer Betrieb gesetzt werden.
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Jetzt Projekt prüfenWohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern, kleine und mittlere Unternehmen
Förderbetrag: 2.000 € – 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können ab dem 15.04.2026 bis spätestens 10.11.2026 eingereicht werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.
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