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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen

Förderung für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Mehrparteienhäusern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern, kleine und mittlere Unternehmen.

Was wird gefördert?

Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern und kleine sowie mittlere Unternehmen können einen Zuschuss für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erhalten. Die Förderung umfasst die Anschaffung von Ladeinfrastruktur, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen. Die Ladeinfrastruktur muss mit erneuerbarer Energie betrieben werden und darf innerhalb von drei Jahren nicht veräußert oder außer Betrieb gesetzt werden.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können ab dem 15.04.2026 bis spätestens 10.11.2026 eingereicht werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Ladeinfrastruktur muss mit erneuerbarer Energie betrieben werden und in Deutschland errichtet werden.

Die geförderte Infrastruktur darf innerhalb von drei Jahren nicht veräußert oder außer Betrieb gesetzt werden.

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Häufige Fragen zu Zuschuss für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Wer kann Zuschuss für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

Wohnungseigentümer, Eigentümer von Mehrparteienhäusern, kleine und mittlere Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Förderbetrag: 2.000 € – 300.000 €.

Bis wann kann man Zuschuss für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 10. November 2026. Anträge können ab dem 15.04.2026 bis spätestens 10.11.2026 eingereicht werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 300.000 €
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
10. November 2026
Förderregion
Bundesweit

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