Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts, natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.
Voraussetzungen
Notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens, Zusammenarbeit in Verbundvorhaben.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Kooperationsvereinbarung,Projektbeschreibung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
Wer kann Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie beantragen?
juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts, natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie?
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- Bundesweit