Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 32 Tagen
Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.
Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts, natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.
Notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens, Zusammenarbeit in Verbundvorhaben.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenjuristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts, natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Förderquote: 100 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.
Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.
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