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Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Verkehr

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Zuschüsse für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts, natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt juristische und natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Gefördert werden Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung in verschiedenen Bereichen, einschließlich FuE-Vorhaben, Durchführbarkeitsstudien und Innovationsclustern. Die Antragstellung erfolgt zweistufig über das Online-Portal easy-Online beim Projektträger Jülich.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Verkehr.

Voraussetzungen

Notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens, Zusammenarbeit in Verbundvorhaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Kooperationsvereinbarung,Projektbeschreibung

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Wer kann Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie beantragen?

juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts, natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026.

Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie?

Fördergeber ist Bundesministerium für Verkehr. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2026
Förderregion
Bundesweit