Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Zuschüsse für die Wiedervernässung von Moorbodenflächen und Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, forstwirtschaftliche Unternehmen, Länder, Landgesellschaften, Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereine.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 3.000 €.
Interessenbekundungen für verschiedene Module in festgelegten Zeiträumen.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank.
Voraussetzungen umfassen die Größe der Moorfläche (mind.
5 ha oder 50 m²), Durchführung in Deutschland, gesicherte Gesamtfinanzierung und dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, forstwirtschaftliche Unternehmen, Länder, Landgesellschaften, Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Vereine
Förderbetrag: ab 3.000 €. Förderquote: 40 %.
Interessenbekundungen für verschiedene Module in festgelegten Zeiträumen.
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank. Quelle: nrwbank.
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