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Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Wiedervernässung und innovativen Nutzung von Moorböden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Projektträger im Bereich Umwelt- und Naturschutz.

Was wird gefördert?

Die Förderrichtlinie Palu unterstützt Projekte zur Wiedervernässung und innovativen Nutzung von Moorböden. Ziel ist es, die ökologischen Funktionen von Mooren zu erhalten und zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)

Wer kann Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu) beantragen?

Projektträger im Bereich Umwelt- und Naturschutz

Wer ist Fördergeber von Wiedervernässung und innovative Nutzung von Moorböden (Förderrichtlinie Palu)?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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