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Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Unterstützung bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen durch Zuschüsse für anwendungsorientierte Projekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen. Gefördert werden insbesondere anwendungsorientierte Projekte: Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen wie Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht. In der 1. Stufe können Sie Ihre Projektskizze in elektronischer Form einreichen. Das BMDV hat 2 Projektträger beauftragt. Je nach Themenschwerpunkt reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein: strombasierte Kraftstoffe: VDI / VDE Innovation + Technik GmbH biomassebasierte Kraftstoffe: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %.

Frist und Status

Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_regenerative_kraftstoffe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.

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Häufige Fragen zu Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Wer kann Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen?

Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe?

Förderquote: 50 %.

Bis wann kann man Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen?

Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht.

Wer ist Fördergeber von Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe?

Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe zur Gruppe „bmdv_regenerative_kraftstoffe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit