Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Unterstützung bei der Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen durch Zuschüsse für anwendungsorientierte Projekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %.
Frist und Status
Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmdv_regenerative_kraftstoffe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie in begründeten Fällen auch gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe
Wer kann Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen?
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe?
Förderquote: 50 %.
Bis wann kann man Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe beantragen?
Es werden Förderaufrufe mit Einreichungsfristen veröffentlicht.
Wer ist Fördergeber von Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe?
Fördergeber ist Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe zur Gruppe „bmdv_regenerative_kraftstoffe". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit