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Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bund und Länder

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Der Zukunftsvertrag verpflichtet sich zu einer zusätzlichen Finanzierung der deutschen Hochschulen für eine hochwertige Lehre und attraktive Studienbedingungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hochschulen und Studierende.

Was wird gefördert?

Mit dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken verpflichten sich Bund und Länder zu einer zusätzlichen Finanzierung der deutschen Hochschulen. Die Fördermittel können flexibel eingesetzt werden, um mehr Hochschulpersonal, relevante Fachbereiche, Digitalisierung und Gleichstellung zu fördern. Der Vertrag läuft unbefristet und sichert eine verlässliche Finanzierung für die Hochschulen, um die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 1.880.000.000 € – 2.210.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bund und Länder.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken

Wer kann Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken beantragen?

Hochschulen und Studierende

Wie hoch ist die Förderung bei Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken?

Förderbetrag: 1.880.000.000 € – 2.210.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken?

Fördergeber ist Bund und Länder. Quelle: bmbf.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
1.880.000.000 € – 2.210.000.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit