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Antrag möglichDarlehen

Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen

Unternehmen können Darlehen für Investitionen in Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen bei Ihren Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft, die zu einem nachhaltigeren Wirtschaften und Leben führen. Gefördert werden Investitionen in folgenden Zukunftsfeldern: regionale Lebensmittelproduktion, Agri-Photovoltaik-Anlagen, Umstellung auf ökologischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung, Etablierung von Agroforst, Paludikultur und Torfersatzprodukten, effiziente Bewässerung und Speicherbecken, Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft, Stallumbauten für mehr Tierwohl. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_zukunftsfelder“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU sowie für Agri-Photovoltaik-Anlagen auch Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen, Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen, Erwerb von Flächen, landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren sowie Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen, Entwässerungsarbeiten und Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU.

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Häufige Fragen zu Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus

Wer kann Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus?

Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus zur Gruppe „lr_zukunftsfelder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Transportkostenzuschuss (TKZ)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
bundesweit

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