Fördergeber: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 60 Tagen
Unternehmen können Darlehen für Investitionen in Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstelle: Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „lr_zukunftsfelder“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU sowie für Agri-Photovoltaik-Anlagen auch Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU, der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen, Kosten für Betriebsmittel, Umlaufvermögen, Erwerb von Flächen, landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren sowie Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen, Entwässerungsarbeiten und Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen
Förderbetrag: bis 10.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Landwirtschaftliche Rentenbank (LR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Land- und Ernährungswirtschaft – Zukunftsfelder im Fokus zur Gruppe „lr_zukunftsfelder". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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