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Zukunft Innenstadt – Förderung in Hessen

Fördergeber: Land Hessen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen

Das Programm unterstützt hessische Kommunen bei der Entwicklung kreativer und nachhaltiger Lösungsansätze für ihre Innenstädte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Hessen.

Was wird gefördert?

Ziel des Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten. Seit 2021 unterstützt das Land Hessen gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des „Bündnisses für die Innenstadt” Hessens Kommunen dabei, den Wandel in ihren Innenstädten und Ortskernen aktiv zu gestalten. Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Hessen.

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Häufige Fragen zu Zukunft Innenstadt

Wer kann Zukunft Innenstadt beantragen?

Städte und Gemeinden in Hessen

Wie hoch ist die Förderung bei Zukunft Innenstadt?

Förderquote: 80 %.

Bis wann kann man Zukunft Innenstadt beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026.

Wer ist Fördergeber von Zukunft Innenstadt?

Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
21. August 2026
Förderregion
Hessen