VeröffentlichtZuschuss
Zukunft Innenstadt – Förderung in Hessen
Fördergeber: Land Hessen
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Das Programm unterstützt hessische Kommunen bei der Entwicklung kreativer und nachhaltiger Lösungsansätze für ihre Innenstädte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Städte und Gemeinden in Hessen.
Was wird gefördert?
Ziel des Landesprogramms ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, zusammen mit den Akteuren vor Ort kreative und nachhaltige Lösungsansätze zu entwickeln, um ihre Innenstädte neu zu denken und zu gestalten. Seit 2021 unterstützt das Land Hessen gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern des „Bündnisses für die Innenstadt” Hessens Kommunen dabei, den Wandel in ihren Innenstädten und Ortskernen aktiv zu gestalten. Das Land Hessen übernimmt mindestens 80% und maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Hessen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Hessen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zukunft Innenstadt
Wer kann Zukunft Innenstadt beantragen?
Städte und Gemeinden in Hessen
Wie hoch ist die Förderung bei Zukunft Innenstadt?
Förderquote: 80 %.
Bis wann kann man Zukunft Innenstadt beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 21. August 2026.
Wer ist Fördergeber von Zukunft Innenstadt?
Fördergeber ist Land Hessen. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Kommunen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 21. August 2026
- Förderregion
- Hessen