Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Programm unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden in der gesamten EU.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Zollbehörden.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_zoll_zusammenarbeit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind die Zollbehörden sowie ggf.
weitere Stellen in den teilnehmenden Ländern, die für die Verwaltung der Zölle oder zollbezogene Tätigkeiten zuständig sind.
Nicht förderfähig
- •Keine spezifischen Ausschlüsse angegeben.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)
Wer kann Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) beantragen?
Öffentliche Einrichtungen, Zollbehörden
Wie hoch ist die Förderung bei Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2027
Wer ist Fördergeber von Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) zur Gruppe „eu_zoll_zusammenarbeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- bundesweit