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Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen

Das Programm unterstützt das einheitliche Handeln der Zollunion und der Zollbehörden in allen EU -Mitgliedstaaten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtungen, Zollbehörden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte im Bereich Wirtschaft und Innovation sowie Digitalisierung. Die Zielgruppe umfasst insbesondere öffentliche Einrichtungen und Zollbehörden. Anträge können von Kommunen gestellt werden. Die Förderung ist bundesweit verfügbar.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_zoll_zusammenarbeit“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind die Zollbehörden sowie ggf.

weitere Stellen in den teilnehmenden Ländern, die für die Verwaltung der Zölle oder zollbezogene Tätigkeiten zuständig sind.

Nicht förderfähig

  • Keine spezifischen Ausschlüsse angegeben.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)

Wer kann Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) beantragen?

Öffentliche Einrichtungen, Zollbehörden

Wie hoch ist die Förderung bei Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2027

Wer ist Fördergeber von Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zoll – Zusammenarbeit im Zollwesen (2021–2027) zur Gruppe „eu_zoll_zusammenarbeit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
bundesweit