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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe, können eine Förderung für ihre FuE-Projekte beantragen. Förderfähig sind Projekte, deren Gegenstand innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind. Die Förderung erfolgt ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und des Standortes. Sie beträgt zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 500.000 Euro je Projekt eines Unternehmens. Für Durchführbarkeitsstudien beträgt der Zuschuss bis zu 100.000 Euro. Für Leistungen zur Markteinführung können Sie eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro pro FuE-Projekt beantragen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen in Deutschland durchgeführt werden und dürfen ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.

Nicht förderfähig

  • Projekte
  • die keine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift

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Häufige Fragen zu Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte

Wer kann Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte beantragen?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe

Wie hoch ist die Förderung bei Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit