Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen in Deutschland durchgeführt werden und dürfen ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.
Nicht förderfähig
- •Projekte
- •die keine unmittelbare wirtschaftliche Verwertung ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte
Wer kann Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte beantragen?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte?
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - FuE-Einzelprojekte zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 500.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit