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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 80 Tagen

Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern zur Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stärken Sie die Innovationskraft Ihres Unternehmens nachhaltig. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für anspruchsvolle Projekte der Forschung und Entwicklung (FuE). Diese Vorhaben müssen zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Die Förderung erfolgt themenoffen und ist nicht an bestimmte Branchen gebunden. Sie können als Unternehmen mit anderen Unternehmen oder mit Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist: Sie mindern das technische und wirtschaftliche Risiko bei innovativen Vorhaben. Für nationale Kooperationsprojekte erhalten Sie als Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 55 % der förderfähigen Kosten, die auf maximal 560.000 EUR pro Teilprojekt begrenzt sind. Bei internationalen Kooperationen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 60 %. Für das gesamte Projekt kann die Förderung einen Betrag von 3 Millionen EUR nicht überschreiten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.

Frist und Status

Anträge können laufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Ihr Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein und ein hohes Innovationsniveau aufweisen.

Es muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.

Bei Kooperationsprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung erforderlich.

Nicht förderfähig

  • Keine Förderung
  • wenn das Projekt bereits begonnen hat
  • das Unternehmen als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gilt
  • ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
  • das Projekt bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert wird oder die Kooperationspartner verbundene Unternehmen sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Anlagen,Detaillierte Darstellung des Projektinhalts,Angaben zu den Kooperationspartnern,Nachweise zur Untersetzung der Förderung,Markteinführungskonzept,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung

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Häufige Fragen zu Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 55 %.

Bis wann kann man Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?

Anträge können laufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 3.000.000 €
Förderquote
55 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit