Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Partnern zur Stärkung der Innovationskraft von Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 55 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 3.000.000 €.
Frist und Status
Anträge können laufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_zim“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Ihr Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen Risiko verbunden sein und ein hohes Innovationsniveau aufweisen.
Es muss über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen.
Bei Kooperationsprojekten ist eine Kooperationsvereinbarung erforderlich.
Nicht förderfähig
- •Keine Förderung
- •wenn das Projekt bereits begonnen hat
- •das Unternehmen als 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gilt
- •ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde
- •das Projekt bereits durch andere öffentliche Mittel gefördert wird oder die Kooperationspartner verbundene Unternehmen sind.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular mit Anlagen,Detaillierte Darstellung des Projektinhalts,Angaben zu den Kooperationspartnern,Nachweise zur Untersetzung der Förderung,Markteinführungskonzept,Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung,Erklärung zum Anreizeffekt der Förderung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Wer kann Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Förderbetrag: bis 3.000.000 €. Förderquote: 55 %.
Bis wann kann man Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?
Anträge können laufend gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) zur Gruppe „bmwe_zim". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 3.000.000 €
- Förderquote
- 55 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit