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Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Neuschaffung – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Die NRW.BANK unterstützt beim Bau oder Kauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende und Studierende.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK bietet Fördermittel zur Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende an. Ziel ist es, die Wohnsituation dieser Zielgruppe zu verbessern und den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Neuschaffung

Wer kann Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Neuschaffung beantragen?

Auszubildende und Studierende

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung - Wohnraum für Auszubildende und Studierende - Neuschaffung?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen