Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 44 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur, insbesondere Wirtschaftswegen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände.
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Vorhaben muss in einem Ort oder Ortsteil mit bis zu 10.000 Einwohnern durchgeführt werden und innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse liegen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für nachhaltige Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände
Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 60 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →