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Zuschuss für nachhaltige Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Infrastruktur, insbesondere Wirtschaftswegen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände.

Was wird gefördert?

Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände können einen Zuschuss für Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur erhalten. Gefördert werden der Ausbau und die Befestigung von Wirtschaftswegen, Neubau von Verbindungswegen sowie erforderliche bauliche Anlagen. Die Förderhöhe beträgt 60% der förderfähigen Ausgaben, maximal 500.000 €, bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70%.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 500.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss in einem Ort oder Ortsteil mit bis zu 10.000 Einwohnern durchgeführt werden und innerhalb der im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014–2020“ definierten Gebietskulisse liegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Nachweise zu den förderfähigen Ausgaben

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Häufige Fragen zu Zuschuss für nachhaltige Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur

Wer kann Zuschuss für nachhaltige Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur beantragen?

Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für nachhaltige Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur?

Förderbetrag: bis 500.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Zuschuss für nachhaltige Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2029.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für nachhaltige Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 500.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2029
Förderregion
Bundesweit