Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 42 Tagen
Zuschüsse für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Antragsberechtigt sind: private Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform, Landesunternehmen mit privater Rechtsform, Angehörige der freien Berufe, Contractoren.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Durchführung der Maßnahme in Deutschland, Betrieb nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre, Einhaltung technischer Mindestanforderungen, Vereinbarkeit mit der Ausschlussliste der KfW, Berücksichtigung der Paris-kompatiblen Sektroleitlinien, Erfüllung umwelt- und sozialrechtlicher Anforderungen.
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Jetzt Projekt prüfenprivate Unternehmen, kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform, Landesunternehmen mit privater Rechtsform, Angehörige der freien Berufe, Contractoren
Förderbetrag: bis 20.000.000 €. Förderquote: 25 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
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