Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, Contractoren.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Voraussetzungen
Die Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt werden und nach Inbetriebnahme mindestens 3 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
Technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz
Wer kann Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen?
private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, Contractoren
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz?
Förderbetrag: bis 20.000.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz?
Fördergeber ist Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit