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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Modernisierung (einschließlich einer klimagerechten Modernisierung) von vermietetem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können. Sie erhalten die Förderung für folgende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen: nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser, Nutzung alternativer oder regenerativer Energien für Heizung und warmes Wasser, nachhaltige Erhöhung des Wohnungswerts oder Verbesserung der Wohnverhältnisse, Erweiterungsanbau an einem bestehenden Gebäude zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs, barrierefreies Wohnen, Wohnumfeldmaßnahmen (wie den Bau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen), Instandsetzung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung klimagerechte Modernisierung von Wohnraum, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt und geeignet sein, bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten.

Bei Neuvermietung müssen die Mieterinnen und Mieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung nach Paragraf 17 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vorlegen.

Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Ihre Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren müssen der Norm DIN 1840 Teil 2 entsprechen.

Bei Energieeinsparmaßnahmen müssen Sie die baurechtlichen Vorschriften, vor allem die Energieeinsparverordnung, beachten.

Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten und dürfen mit der Maßnahme nicht vor der Förderzusage beginnen.

Wenn Sie einen Antrag für eine klimagerechte Modernisierung stellen, müssen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Energieeffizienz-Expertise

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Wer kann Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?

Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Rheinland-Pfalz
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Erwerb von allgemeinen Belegungsrechten an bestehenden Mietwohnungen
  • → Förderung von Agrarmarketingmaßnahmen
  • → Bürgschaften der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 175.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Rheinland-Pfalz

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