Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt und geeignet sein, bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten.
Bei Neuvermietung müssen die Mieterinnen und Mieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung nach Paragraf 17 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vorlegen.
Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Ihre Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren müssen der Norm DIN 1840 Teil 2 entsprechen.
Bei Energieeinsparmaßnahmen müssen Sie die baurechtlichen Vorschriften, vor allem die Energieeinsparverordnung, beachten.
Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten und dürfen mit der Maßnahme nicht vor der Förderzusage beginnen.
Wenn Sie einen Antrag für eine klimagerechte Modernisierung stellen, müssen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen.
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Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 25 %.
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
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