Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.
Die Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt sein und bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten.
Mieter müssen eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen und Einkommensgrenzen einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Energieeffizienz-Expertise
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen
Wer kann Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?
Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 175.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz