VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 59 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Modernisierung (einschließlich einer klimagerechten Modernisierung) von vermietetem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können. Sie erhalten die Förderung für folgende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen: nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser, Nutzung alternativer oder regenerativer Energien für Heizung und warmes Wasser, nachhaltige Erhöhung des Wohnungswerts oder Verbesserung der Wohnverhältnisse, Erweiterungsanbau an einem bestehenden Gebäude zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs, barrierefreies Wohnen, Wohnumfeldmaßnahmen (wie den Bau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen), Instandsetzung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung klimagerechte Modernisierung von Wohnraum, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.

Die Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt sein und bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten.

Mieter müssen eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen und Einkommensgrenzen einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Energieeffizienz-Expertise

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Wer kann Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?

Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?

Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?

Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 175.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Rheinland-Pfalz