Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt und geeignet sein, bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten.
Bei Neuvermietung müssen die Mieterinnen und Mieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung nach Paragraf 17 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) vorlegen.
Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Ihre Baumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren müssen der Norm DIN 1840 Teil 2 entsprechen.
Bei Energieeinsparmaßnahmen müssen Sie die baurechtlichen Vorschriften, vor allem die Energieeinsparverordnung, beachten.
Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten und dürfen mit der Maßnahme nicht vor der Förderzusage beginnen.
Wenn Sie einen Antrag für eine klimagerechte Modernisierung stellen, müssen Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbeziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Energieeffizienz-Expertise
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen
Wer kann Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?
Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?
Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 25 %.
Bis wann kann man Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen beantragen?
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 175.000 €
- Förderquote
- 25 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz