Modernisierung vermieteten Wohnraums – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: ISB
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen
Die ISB unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.
Frist und Status
Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung)) Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Voraussetzungen
Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, Einkommensgrenzen der Mieterhaushalte dürfen nicht überschritten werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Kostenvoranschlag,Wohnberechtigungsschein
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Modernisierung vermieteten Wohnraums
Wer kann Modernisierung vermieteten Wohnraums beantragen?
Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte
Wie hoch ist die Förderung bei Modernisierung vermieteten Wohnraums?
Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man Modernisierung vermieteten Wohnraums beantragen?
Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung)) Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden
Wer ist Fördergeber von Modernisierung vermieteten Wohnraums?
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 175.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz