Fördergeber: ISB
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die ISB unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.
Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung)) Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, Einkommensgrenzen der Mieterhaushalte dürfen nicht überschritten werden.
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Jetzt Projekt prüfenEigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte
Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 40 %.
Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung)) Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
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