Modernisierung vermieteten Wohnraums – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: ISB
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die ISB unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: ISB.
Voraussetzungen
Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, Einkommensgrenzen der Mieterhaushalte dürfen nicht überschritten werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Kostenvoranschlag,Wohnberechtigungsschein
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Modernisierung vermieteten Wohnraums
Wer kann Modernisierung vermieteten Wohnraums beantragen?
Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte
Wie hoch ist die Förderung bei Modernisierung vermieteten Wohnraums?
Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Modernisierung vermieteten Wohnraums?
Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 175.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit