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Modernisierung vermieteten Wohnraums – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: ISB

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 1 Tagen

Die ISB unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen durch ein nachrangig durch Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte.

Was wird gefördert?

Auf der Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) und den Förderbedingungen des Landes unterstützt die ISB die Modernisierung von Mietwohnungen. Eigentümerinnen/Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen können ein ISB-Darlehen beantragen, das durch Grundpfandrecht abgesichert ist. Neben Modernisierungsmaßnahmen können auch Instandsetzungsmaßnahmen mitfinanziert werden. Ein Energieeffizienz-Experte ist bei Antragstellung erforderlich, wenn der Effizienzhausstandard von mindestens 85 erreicht wird.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 175.000 €.

Frist und Status

Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung)) Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: ISB.

Voraussetzungen

Einhaltung von Belegungs- und Mietbindungen, Einkommensgrenzen der Mieterhaushalte dürfen nicht überschritten werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Kostenvoranschlag,Wohnberechtigungsschein

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Häufige Fragen zu Modernisierung vermieteten Wohnraums

Wer kann Modernisierung vermieteten Wohnraums beantragen?

Eigentümerinnen/Eigentümer von Mietwohnungen, dinglich Nutzungsberechtigte

Wie hoch ist die Förderung bei Modernisierung vermieteten Wohnraums?

Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Modernisierung vermieteten Wohnraums beantragen?

Antragstellung erforderlich (nur bei Einhaltung des Effizienzhaustandards von mindestens 85 (gemäß GEG in der jeweils geltenden Fassung)) Maßnahmenbeginn darf nicht vor Förderzusage erfolgen Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis Leistungsphase 7 HOAI förderunschädlich geschlossen werden

Wer ist Fördergeber von Modernisierung vermieteten Wohnraums?

Fördergeber ist ISB. Quelle: isb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 175.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Rheinland-Pfalz