Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 151 Tagen
Förderung für klimagerechte Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.850 € – 3.250 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen.
Dies können zum Beispiel Unternehmen und Privatpersonen sein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie errichten die Gemeinschaftswohnungen zweckbestimmt für: betreute Wohngruppen als Wohnformangebot für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf; die konzeptionelle Ausrichtung ist im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG), Wohngemeinschaften mit mindestens 4 Wohnplätzen für Studierende oder für Auszubildende sowie für ältere oder behinderte Menschen.
Gemeinschaftswohnungen können wahlweise für Wohngemeinschaften gemischter Personengruppen oder ausschließlich für eine Personengruppe errichtet werden.
Sie halten die vorgeschriebenen Wohnflächengrößen ein.
Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlung- und Erweiterungsmaßnahme wird nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand).
Sie lassen die Gemeinschaftswohnungen einschließlich Gemeinschaftsflächen und -räume gemäß den technischen Baubestimmungen barrierefrei ausführen.
Das Einkommen des Mieterhaushalts übersteigt die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht (Haushalte mit geringem Einkommen) oder um nicht mehr als 60 Prozent (Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze).
Sie halten Mietpreis- und Belegungsbindungen ein.
Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten.
Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Förderbetrag: 1.850 € – 3.250 €. Förderquote: 50 %.
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →