Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften – Förderung in Rheinland-Pfalz
Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderung für klimagerechte Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.850 € – 3.250 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen.
Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Errichtung von Gemeinschaftswohnungen für bestimmte Personengruppen und die Einhaltung von Wohnflächengrößen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften
Wer kann Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften beantragen?
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?
Förderbetrag: 1.850 € – 3.250 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?
Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.850 € – 3.250 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen, Zuschuss
- Förderregion
- Rheinland-Pfalz