VeröffentlichtDarlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderung für klimagerechte Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen. Sie erhalten eine Förderung für den Neubau (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und für Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gemeinschaftswohnungen, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.850 € – 3.250 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, wie die Errichtung von Gemeinschaftswohnungen für bestimmte Personengruppen und die Einhaltung von Wohnflächengrößen.

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Wer kann Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?

Förderbetrag: 1.850 € – 3.250 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.850 € – 3.250 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen, Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz