VeröffentlichtDarlehen, Zuschuss

Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften – Förderung in Rheinland-Pfalz

Fördergeber: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Förderung für klimagerechte Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Land Rheinland-Pfalz und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützen Sie als Investorin und Investor bei der Schaffung von klimagerechten Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Studierende oder Auszubildende sowie ältere oder behinderte Menschen. Sie erhalten eine Förderung für den Neubau (einschließlich Ersterwerb neu geschaffenen Wohnraums) innerhalb von 2 Jahren nach Bezugsfertigkeit, den Ersatzneubau innerhalb von 18 Monaten nach Abriss und für Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gemeinschaftswohnungen, sofern die Gebäude die technischen Anforderungen an den Neubaustandard gemäß der am 1.1.2023 geltenden Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen (Effizienzhausstandard EH 55), sowie Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen, Zusatzdarlehen und Tilgungszuschuss.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.850 € – 3.250 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Investorinnen und Investoren, die entsprechende Wohnformprojekte planen.

Dies können zum Beispiel Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie errichten die Gemeinschaftswohnungen zweckbestimmt für: betreute Wohngruppen als Wohnformangebot für ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf; die konzeptionelle Ausrichtung ist im Sinne des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG), Wohngemeinschaften mit mindestens 4 Wohnplätzen für Studierende oder für Auszubildende sowie für ältere oder behinderte Menschen.

Gemeinschaftswohnungen können wahlweise für Wohngemeinschaften gemischter Personengruppen oder ausschließlich für eine Personengruppe errichtet werden.

Sie halten die vorgeschriebenen Wohnflächengrößen ein.

Ihre Ausbau-, Umbau-, Umwandlung- und Erweiterungsmaßnahme wird nur gefördert, wenn die veranschlagten Baukosten mindestens EUR 1.000 pro Quadratmeter Wohnfläche betragen (wesentlicher Bauaufwand).

Sie lassen die Gemeinschaftswohnungen einschließlich Gemeinschaftsflächen und -räume gemäß den technischen Baubestimmungen barrierefrei ausführen.

Das Einkommen des Mieterhaushalts übersteigt die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen nicht (Haushalte mit geringem Einkommen) oder um nicht mehr als 60 Prozent (Haushalte mit Einkommen über der Einkommensgrenze).

Sie halten Mietpreis- und Belegungsbindungen ein.

Ihre Eigenleistung beträgt 15 Prozent der Gesamtkosten.

Sie müssen eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experte einbeziehen, wenn Sie ein Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz, Erreichung des Effizienzhausstandards BEG 55 NH/EE oder 40, BEG 40 NH/EE oder BEG 40 Plus oder die Verwendung ökologischer Dämmstoffe beantragen.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften

Wer kann Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften beantragen?

Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?

Förderbetrag: 1.850 € – 3.250 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Wohnraumförderung – Gemeinschaftswohnungen für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften?

Fördergeber ist Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.850 € – 3.250 €
Förderquote
50 %
Förderart
Darlehen, Zuschuss
Förderregion
Rheinland-Pfalz