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Wohngebäude – Kredit (261) – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Förderkredit für die energieeffiziente Sanierung und den Kauf von Wohngebäuden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine..

Was wird gefördert?

Der Wohngebäude-Kredit (261) unterstützt die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Es werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen. Der Kreditbetrag kann bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit betragen, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Zudem gibt es Tilgungszuschüsse, die je nach Effizienzhaus-Stufe variieren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag,Kaufvertrag,Nachweis der energetischen Sanierung

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Häufige Fragen zu Wohngebäude – Kredit (261)

Wer kann Wohngebäude – Kredit (261) beantragen?

Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine.

Wie hoch ist die Förderung bei Wohngebäude – Kredit (261)?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 0 %.

Wer ist Fördergeber von Wohngebäude – Kredit (261)?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
0 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit