Wohngebäude – Kredit (261) – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Förderkredit für die energieeffiziente Sanierung und den Kauf von Wohngebäuden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag,Kaufvertrag,Nachweis der energetischen Sanierung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wohngebäude – Kredit (261)
Wer kann Wohngebäude – Kredit (261) beantragen?
Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften, Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine.
Wie hoch ist die Förderung bei Wohngebäude – Kredit (261)?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 0 %.
Wer ist Fördergeber von Wohngebäude – Kredit (261)?
Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 0 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit