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Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderdarlehen zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Wir finanzieren Ihre Photovoltaik-Anlage und den Einbau eines Speichers für den erzeugten Strom mit einem zinsgünstigen Darlehen. Sie können an Ihrem Wohnhaus eine PV-Anlage installieren oder Ihre bestehende PV-Anlage erweitern oder modernisieren. Die Förderung ist kombinierbar mit der Einspeisevergütung nach EEG.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 5.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Sie wohnen in Baden-Württemberg, nutzen mindestens eine Wohneinheit selbst und lassen die Anlage von einem Fachunternehmen einbauen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Nachweis über die Nutzung der Wohneinheit,Bestätigung des Fachunternehmens

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Häufige Fragen zu Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik

Wer kann Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik beantragen?

Privatpersonen in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik?

Förderbetrag: ab 5.000 €.

Bis wann kann man Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 5.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Baden-Württemberg