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Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von wissenschaftlichen Vorprojekten im Bereich der Quantentechnologien und Photonik.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr wissenschaftliches Vorprojekt, das ein Funktionsprinzip aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien 2. Generation oder der Photonik erstmalig im Labor demonstriert. Gefördert werden innovative Einzel- und Verbundvorhaben. Beispielhaft sind folgende Themenfelder möglich: neuartige Methoden zur Herstellung oder Manipulation von Qubits, erstmalige Demonstration der Nutzung eines physikalischen Wirkprinzips für die Nutzung als Sensor, Demonstration neuer Prinzipien zum analogen, photonischen Computing, neue Methoden zur deterministischen Erzeugung von Verschränkung, neuartige Materialklassen und optische Schichtsysteme mit um Größenordnungen verbesserten optischen Eigenschaften, innovative Konzepte aus der Optogenetik, neue optische Verfahren der Bildgebung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von bis zu 3 Jahren. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Inklusive der Projektpauschale erhalten Sie maximal EUR 600.000 der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten je Vorhaben.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 600.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 15. Dezember 2027. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze spätestens zum 15.12.2027 ein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbf_quantentechnologien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.

Nicht förderfähig

  • Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden und die Ergebnisse dürfen nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

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Häufige Fragen zu Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik

Wer kann Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik?

Förderbetrag: bis 600.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 15. Dezember 2027. Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze spätestens zum 15.12.2027 ein.

Wer ist Fördergeber von Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Wissenschaftliche Vorprojekte zu Grundlagenfragen der Quantentechnologien und Photonik zur Gruppe „bmbf_quantentechnologien". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 600.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
15. Dezember 2027
Förderregion
bundesweit