VeröffentlichtZuschuss

Wirtschaftsnahe Elektromobilität – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie Maßnahmen zum Ausbau unternehmerisch genutzter Elektromobilität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin unterstützt Sie beim Kauf und Leasing von gewerblich genutzten, elektrisch betriebenen Fahrzeugen, bei der Errichtung von stationärer Ladeinfrastruktur im gewerblichen Umfeld sowie bei der Implementierung von nachhaltigen Mobilitätslösungen/-maßnahmen in Unternehmen. Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Modulen „Potenzialberatung“ (zum Thema Fahrzeuge und benötigte Ladeinfrastruktur, allgemeine Mobilitätsbedarfe) und „Realisierungsberatung“ (zum Thema Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit, spezifische betriebliche Mobilitätsbedarfe, Analyse von Einsparpotenzialen), die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die Neuanschaffung von PKW der Klasse M1 und M2 zur Nutzung als E-Inklusionstaxi sowie die entsprechende Umrüstung sowie die Errichtung (Kauf oder Leasing) einer stationären Ladeinfrastruktur sowohl auf öffentlich zugänglichen als auch nicht öffentlich zugänglichen privaten betrieblichen Flächen, Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements: Investitionen in Einrichtungen (Gebäude, Anlagen) sowie Sachkosten (zum Beispiel Sharing-, Pooling-Angebote, Implementierung eines Mobilitätsbudgets). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Beratungen bei einer 1-tägigen Potenzialberatung bis zu EUR 800,00 (Netto-Tagessatz), bei einer 2- bis 3-tägigen Realisierungsberatung 80 Prozent der Netto-Beratungskosten bei einem Netto-Tagessatz von höchstens EUR 1.000. Die Höhe des Zuschusses für die Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen beträgt für Nutzfahrzeuge bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 15.000 je Fahrzeug, rein batterieelektrisch oder in Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie (Wasserstoff) betriebenen Fahrzeugen PKW (M1) bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 15.000 je Fahrzeug, elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 EUR je Fahrzeug und versicherungs- oder zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder EUR 500,00 je Fahrzeug, die Neuanschaffung von E-Inklusionstaxis 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 25.000 je Fahrzeug, Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi höchstens EUR 15.000 je Fahrzeug. Sie erhalten den Zuschuss für bis zu 50 Fahrzeuge. Sie erhalten für Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi höchstens EUR 15.000 je Fahrzeug. Die Höhe des Zuschusses für den Aufbau der Ladeinfrastruktur beträgt 50 Prozent der Gesamtkosten inklusive Netzanschluss bis 22 kW bis höchstens EUR 2.500 pro Ladepunkt für Normalladeinfrastruktur (AC) und bis höchstens EUR 30.000 pro Ladepunkt für Schnellladeinfrastruktur (DC). Für den Anschluss an das Stromnetz erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent der Gesamtkosten, bei Niederspannung bis höchstens EUR 5.500 und bei Mittelspannung bis höchstens EUR 55.000 pro Standort. Für Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent der Netto-Investitionskosten bis höchstens EUR 10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch an die IBB Business Team GmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und selbstständig Tätige, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Unternehmen und selbstständig Tätige oder Tätiger mit Taxikonzession erhalten Sie die Förderung auch für PKW der Fahrzeugklasse M1 oder M2 als E-Inklusionstaxi.

Wenn Sie durch die Förderung aus dem Programm SolarPLUS einen Stromspeicher (Modul C) und/oder Sonderanlagen-Boni (Modul D1, D2, D3) erhalten haben, können Sie die Förderung erhalten.

Sie müssen mindestens ein überwiegend gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutztes reines Batterie-Elektro-Fahrzeug, Brennstoffzellen-Fahrzeug oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug und/oder Ladeinfrastruktur anschaffen.

Für den Bereich Potenzialberatung/Realisierungsberatung: Sie können sich in den Bereichen Personen-, Dienstleistungs- und Gütermobilität mit einem direkten Bezug zur gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder zum betrieblichen Mobilitätsmanagement beraten lassen.

Sie können höchstens eine geförderte Potenzial- und eine Realisierungsberatung in Anspruch nehmen.

Die Beratung erfolgt durch ein von der IBB Business Team GmbH autorisiertes Beratungsunternehmen.

Für den Bereich Anschaffung und die Umrüstung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen: Es handelt sich um ein Fahrzeug mit einem Antrieb basierend auf einem elektrischen Batteriespeicher, einer Mischform basierend auf Brennstoffzelle und Batterie, PKW der Klasse M1 und M2 werden ausschließlich für Unternehmen mit einer gültigen Taxikonzession zur Nutzung als Taxi und nur als rein batterieelektrische Fahrzeuge gefördert.

Umrüstungsmaßnahmen zum Inklusionstaxi werden bei Fahrzeugen mit einer zurückliegenden Zulassung von maximal 24 Monaten und einer Laufleistung bis zu 100.000 Kilometern gefördert.

Für den Bereich Ladeinfrastruktur: Sie müssen die Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet Berlins errichten und betreiben.

Den Strom für den Betrieb der Ladeinfrastruktur müssen Sie mit der Inbetriebnahme zu 100 Prozent aus regenerativen Energien beziehen.

Für die Nutzung der Ladeinfrastruktur dürfen Sie höchstens ein kostendeckendes Entgelt erheben.

Sie dürfen durch Einnahmen aus der Nutzung keine Gewinne erzielen.

Für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 12 Monaten einhalten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Wirtschaftsnahe Elektromobilität

Wer kann Wirtschaftsnahe Elektromobilität beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsnahe Elektromobilität?

Förderbetrag: bis 15.000 €. Förderquote: 25 %.

Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsnahe Elektromobilität?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin