Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Wenn Sie nichtinvestive Infrastrukturvorhaben zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei kleinen und mittleren Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Bezirksämter.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter.
Als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Existenzgründerin oder Existenzgründer gehören Sie zur Zielgruppe der Förderung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme darf maximal 5 Jahre dauern.
Die Projekte werden im Rahmen eines bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit entwickelt.
Mit der Durchführung des Vorhabens dürfen Sie nicht vor Antragstellung beginnen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
Wer kann Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Bezirksämter
Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin