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Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit – Förderung in Berlin

Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie nichtinvestive Infrastrukturvorhaben zur Stärkung der Wirtschaftskraft bei kleinen und mittleren Unternehmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Bezirksämter.

Was wird gefördert?

Das Land Berlin fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen auf Ebene der Berliner Bezirke zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität. Sie erhalten die Förderung für Konzepte zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bezirken oder Bezirksverbünden, bezirkliches Stadtmarketing, bezirkliches Standortmarketing, bezirkliches Standortmanagement, Aufbau von bezirklichen oder örtlichen Wirtschaftsnetzwerken, Kooperationsvorhaben von mehreren kleinen Unternehmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, innovative Maßnahmen von Sozialunternehmen, Unternehmen oder Start-ups, die der Ressourcenschonung, der Stärkung von nachhaltigen Lieferketten und Stoffkreisläufen dienen oder die die Erneuerbare-Energie-Branche unterstützen.. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 300.000 je Projekt. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter.

Als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Existenzgründerin oder Existenzgründer gehören Sie zur Zielgruppe der Förderung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme darf maximal 5 Jahre dauern.

Die Projekte werden im Rahmen eines bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit entwickelt.

Mit der Durchführung des Vorhabens dürfen Sie nicht vor Antragstellung beginnen.

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Häufige Fragen zu Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit

Wer kann Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Bezirksämter

Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit?

Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 40 %.

Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit?

Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 300.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin