Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit – Förderung in Berlin
Fördergeber: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Berlin fördert nichtinvestive Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und Produktivität.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Bezirksämter.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Berliner Bezirksämter sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Existenzgründer.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit
Wer kann Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, Bezirksämter
Wie hoch ist die Förderung bei Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 40 %.
Wer ist Fördergeber von Wirtschaftsdienliche Maßnahmen im Rahmen bezirklicher Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit?
Fördergeber ist Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Berlin