Fördergeber: Land Brandenburg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 34 Tagen
Kommunen dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich betätigen, um Güter und Dienstleistungen anzubieten.
Antragsberechtigt sind: Kommunen.
Fördergeber und Antragstelle: Land Brandenburg.
Die Gemeinden müssen die Voraussetzungen gemäß § 91 BbgKVerf erfüllen.
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Fördergeber ist Land Brandenburg. Quelle: mik_brandenburg.
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