Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_wildnisfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Flächenerwerb oder Vereinbarungen eines Nutzungsverzichtes müssen in Deutschland durchgeführt werden und spätestens in dem Kalenderjahr nach der Bewilligung der Zuwendung durch Eintragung im Grundbuch bzw.
Auflassungsvormerkung abgeschlossen sein.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)
Wer kann Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) beantragen?
Kommune, Verband/Vereinigung
Wie hoch ist die Förderung bei Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)?
Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) zur Gruppe „bmukn_wildnisfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit