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Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Förderung zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen, nebst Nebenerwerbskosten, Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten, nebst Nebenerwerbskosten, Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen, Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_wildnisfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Flächenerwerb oder Vereinbarungen eines Nutzungsverzichtes müssen in Deutschland durchgeführt werden und spätestens in dem Kalenderjahr nach der Bewilligung der Zuwendung durch Eintragung im Grundbuch bzw.

Auflassungsvormerkung abgeschlossen sein.

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Häufige Fragen zu Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)

Wer kann Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) zur Gruppe „bmukn_wildnisfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit