VeröffentlichtZuschuss

Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommune, Verband/Vereinigung.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert die Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten in Deutschland. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Ankauf von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen, nebst Nebenerwerbskosten, Ankauf von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten, nebst Nebenerwerbskosten, Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Wildnisgebieten oder wesentlichen Teilen von ihnen, Ankauf des Nutzungsrechtes oder finanzieller Ausgleich für den dauerhaften Verzicht auf wirtschaftliche Nutzungen von Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von Wildnisgebieten oder geeigneten Prozessschutzgebieten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie an die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmukn_wildnisfonds“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Flächenerwerb oder Vereinbarungen eines Nutzungsverzichtes müssen in Deutschland durchgeführt werden und spätestens in dem Kalenderjahr nach der Bewilligung der Zuwendung durch Eintragung im Grundbuch bzw.

Auflassungsvormerkung abgeschlossen sein.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)

Wer kann Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) beantragen?

Kommune, Verband/Vereinigung

Wie hoch ist die Förderung bei Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)?

Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Wildnisentwicklung in Deutschland (Wildnisfonds) zur Gruppe „bmukn_wildnisfonds". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
bundesweit