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Antrag möglichZuschuss

Wiedereinstiegsstipendien – Förderung in Sachsen

Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Wenn Sie nach Beendigung der Elternzeit Ihr Studium wieder aufnehmen oder in Ihren akademischen Beruf wieder einsteigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere Frauen.

Was wird gefördert?

Das Land Sachsen fördert durch Stipendien den Abschluss von Promotionen und Habilitationen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre Arbeit zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben unterbrochen haben. Dazu gehört auch, promovierten Wissenschaftlerinnen die Wiederaufnahme ihrer wissenschaftlichen Arbeit nach Unterbrechung wegen einer qualifizierten Berufstätigkeit zu ermöglichen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Für Promotionsvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 985,00 je Monat und für Habilitationsvorhaben EUR 1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 12 Monate gewährt. Für den Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen ubeträgt die Höhe des Zuschusses EUR 1.285 je Monat zuzüglich Familienzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat. Der Zuschuss wird längstens für 6 Monate gewährt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte zum 31.3. für eine Förderung im laufenden Jahr und bis 30.9. für eine Förderung im darauf folgenden Jahr bei der Graduiertenkommission der zuständigen Universität.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 985 € – 1.285 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 31.03. für das laufende Jahr und bis zum 30.09. für das folgende Jahr einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt für Stipendien zum Abschluss der Promotion oder Habilitation sind Personen mit Hochschulabschluss sowie Promovierte undfür Stipendien zum Wiedereinstieg promovierter Frauen nach qualifizierter beruflicher Tätigkeit sind promovierte Wissenschaftlerinnen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für ein Stipendium zum Abschluss der Promotion oder Habilitation müssen Sie bei einem Antrag auf ein Promotionsstipendium mindestens die Gesamtnote „gut“ in dem vorangegangenen Hochschulgrad nachweisen, Sie dürfen das 37.

Lebensjahr nicht überschritten haben,bei einem Antrag auf ein Habilitationsstipendium „magna cum laude“ in der vorangegangenen Promotion nachweisen, Sie dürfen das 42.

Lebensjahr nicht überschritten haben,die wissenschaftliche Qualifizierung aufgrund familiärer Verpflichtungen mindestens 9 Monate unterbrochen haben.

Für die Förderung zum Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen müssen Sie eine wissenschaftliche Qualifikation durch mindestens die Gesamtnote „magna cum laude“ in der Promotion vorweisen,eine mindestens 3-jährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs vorweisen sowieein ernstes Interesse für eine Berufung an einer Hochschule nachweisen.Zudem dürfen Sie das 40.

Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung der Fakultät,Nachweis der wissenschaftlichen Qualifikation

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Häufige Fragen zu Wiedereinstiegsstipendien

Wer kann Wiedereinstiegsstipendien beantragen?

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere Frauen

Wie hoch ist die Förderung bei Wiedereinstiegsstipendien?

Förderbetrag: 985 € – 1.285 €.

Bis wann kann man Wiedereinstiegsstipendien beantragen?

Anträge sind bis zum 31.03. für das laufende Jahr und bis zum 30.09. für das folgende Jahr einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Wiedereinstiegsstipendien?

Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
985 € – 1.285 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen

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