Fördergeber: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Wenn Sie nach Beendigung der Elternzeit Ihr Studium wieder aufnehmen oder in Ihren akademischen Beruf wieder einsteigen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere Frauen.
Der Förderbetrag liegt bei 985 € – 1.285 €.
Anträge sind bis zum 31.03. für das laufende Jahr und bis zum 30.09. für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber und Antragstelle: Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt für Stipendien zum Abschluss der Promotion oder Habilitation sind Personen mit Hochschulabschluss sowie Promovierte undfür Stipendien zum Wiedereinstieg promovierter Frauen nach qualifizierter beruflicher Tätigkeit sind promovierte Wissenschaftlerinnen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für ein Stipendium zum Abschluss der Promotion oder Habilitation müssen Sie bei einem Antrag auf ein Promotionsstipendium mindestens die Gesamtnote „gut“ in dem vorangegangenen Hochschulgrad nachweisen, Sie dürfen das 37.
Lebensjahr nicht überschritten haben,bei einem Antrag auf ein Habilitationsstipendium „magna cum laude“ in der vorangegangenen Promotion nachweisen, Sie dürfen das 42.
Lebensjahr nicht überschritten haben,die wissenschaftliche Qualifizierung aufgrund familiärer Verpflichtungen mindestens 9 Monate unterbrochen haben.
Für die Förderung zum Wiedereinstieg promovierter Wissenschaftlerinnen müssen Sie eine wissenschaftliche Qualifikation durch mindestens die Gesamtnote „magna cum laude“ in der Promotion vorweisen,eine mindestens 3-jährige Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs vorweisen sowieein ernstes Interesse für eine Berufung an einer Hochschule nachweisen.Zudem dürfen Sie das 40.
Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
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Jetzt Projekt prüfenWissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere Frauen
Förderbetrag: 985 € – 1.285 €.
Anträge sind bis zum 31.03. für das laufende Jahr und bis zum 30.09. für das folgende Jahr einzureichen.
Fördergeber ist Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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