Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen
Zuschuss zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Letzter Termin zur Antragstellung.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_anerkennungszuschuss“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)
Wer kann Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) beantragen?
Privatpersonen
Bis wann kann man Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Letzter Termin zur Antragstellung.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)?
Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) zur Gruppe „bmftr_anerkennungszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- bis zu 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. Juni 2027
- Förderregion
- bundesweit