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Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen

Zuschuss zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm unterstützt Privatpersonen bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen durch einen finanziellen Zuschuss. Die Förderung ist bundesweit verfügbar und richtet sich an Personen, die ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen möchten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Letzter Termin zur Antragstellung.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmftr_anerkennungszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Privatpersonen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen.

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Häufige Fragen zu Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)

Wer kann Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) beantragen?

Privatpersonen

Bis wann kann man Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2027. Letzter Termin zur Antragstellung.

Wer ist Fördergeber von Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss)?

Fördergeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Anerkennungszuschuss) zur Gruppe „bmftr_anerkennungszuschuss". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
bis zu 100 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
30. Juni 2027
Förderregion
bundesweit