Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Die Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in Sachsen-Anhalt zur Förderung von Soziales, Bildung, Kultur und mehr. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und die Projekte müssen dem Gemeinwohl dienen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.
Was wird gefördert?
Zielgruppen/Bedingungen
- der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe,
- der Kultur und Kunst,
- des traditionellem Brauchtums und der Heimatpflege,
- der Bildung und Erziehung,
- des Sports,
- des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Die Stiftung schüttet jährlich Mittel zur Unterstützung von Projekten aus. Die Projekte müssen in den Bereichen:
liegen und das Stiftungsziel verfolgen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und zu fördern.
Die Projekte sollen dem Gemeinwohl dienen.
Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
- was die Projektziele sind
- wer die Zielgruppe ist
- den zeitlichen Rahmen
- der gesamten Finanzierungsbedarf einschließlich möglicher sonstiger Finanzquellen
- eine Aussage über die Höhe des gewünschten Förderbetrags
Die Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung fördert Projekte mit gemeinnützigem Charakter, die keine Gewinnabsichten verfolgen. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn die geförderte Einrichtung oder der Antragsteller selbst als gemeinnützig anerkannt ist.
Der Antrag auf Förderung soll schriftlich an die Stiftung gerichtet werden. Um die Förderwürdigkeit prüfen zu können, benötigt die Stiftung eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des Projekts.
Darin soll enthalten sein:
Die Entscheidung, welche Projekte von der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung gefördert werden, trifft der Stiftungsvorstand nach Durchsicht und Bewertung aller für ein Jahr eingereichten Anträge. Da die jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel begrenzt sind, können unter Umständen leider nicht alle Anträge positiv bewertet werden.
Weitere Informationen
- Link zur Stiftung
• Link zum Antrag
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 20. Februar 2027. 20. Februar 2027
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung
Wer kann Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung beantragen?
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Bis wann kann man Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 20. Februar 2027. 20. Februar 2027
Wer ist Fördergeber von Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung?
Fördergeber ist Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung. Quelle: dsee.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Bauten und Denkmalschutz, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Bildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Sport und Bewegung
- Antragsfrist
- 20. Februar 2027
- Förderregion
- Sachsen-Anhalt