VeröffentlichtBauten und Denkmalschutz, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Bildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Sport und Bewegung

Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen

Die Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte in Sachsen-Anhalt zur Förderung von Soziales, Bildung, Kultur und mehr. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und die Projekte müssen dem Gemeinwohl dienen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen.

Was wird gefördert?

Mit der Gründung der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung sollen Möglichkeiten aufgezeigt und ausgeschöpft werden, die „Welt“ in Harzgerode positiv zu verändern. Es sollen gemeinnützige Projekte initiiert und gefördert werden, die im Bereich von Soziales, Bildung, Kultur, Kunst, Brauchtum, Sport und Umwelt durchgeführt werden. Dabei soll die Förderung einem breiten Personen- und Institutionenkreis (natürliche und juristische Personen) zu Gute kommen.

Zielgruppen/Bedingungen

    Die Stiftung schüttet jährlich Mittel zur Unterstützung von Projekten aus. Die Projekte müssen in den Bereichen:

  • der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe,
  • der Kultur und Kunst,
  • des traditionellem Brauchtums und der Heimatpflege,
  • der Bildung und Erziehung,
  • des Sports,
  • des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • liegen und das Stiftungsziel verfolgen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und zu fördern.

    Die Projekte sollen dem Gemeinwohl dienen.

Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung

    Die Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung fördert Projekte mit gemeinnützigem Charakter, die keine Gewinnabsichten verfolgen. Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn die geförderte Einrichtung oder der Antragsteller selbst als gemeinnützig anerkannt ist.

    Der Antrag auf Förderung soll schriftlich an die Stiftung gerichtet werden. Um die Förderwürdigkeit prüfen zu können, benötigt die Stiftung eine möglichst aussagekräftige Beschreibung des Projekts.

    Darin soll enthalten sein:

  • was die Projektziele sind
  • wer die Zielgruppe ist
  • den zeitlichen Rahmen
  • der gesamten Finanzierungsbedarf einschließlich möglicher sonstiger Finanzquellen
  • eine Aussage über die Höhe des gewünschten Förderbetrags
  • Die Entscheidung, welche Projekte von der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung gefördert werden, trifft der Stiftungsvorstand nach Durchsicht und Bewertung aller für ein Jahr eingereichten Anträge. Da die jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel begrenzt sind, können unter Umständen leider nicht alle Anträge positiv bewertet werden.

Weitere Informationen

  • Link zur Stiftung
  • • Link zum Antrag

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 20. Februar 2027. 20. Februar 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung.

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Häufige Fragen zu Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung

Wer kann Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung beantragen?

Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen

Bis wann kann man Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 20. Februar 2027. 20. Februar 2027

Wer ist Fördergeber von Förderungen der Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung?

Fördergeber ist Dr.-Kiti-Maluche-Stiftung. Quelle: dsee.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Bauten und Denkmalschutz, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Bildung, Kinder und Jugendliche, Kultur, Medien und Musik, Soziales, Sport und Bewegung
Antragsfrist
20. Februar 2027
Förderregion
Sachsen-Anhalt