WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Die WIBank vergibt landesverbürgtes Nachrangkapital an kommunale Energieversorgungsunternehmen in Hessen zur Finanzierung von Investitionen in die Energie- und Wärmewende.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.
Frist und Status
Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen, die mehrheitlich im Eigentum hessischer Kommunen stehen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Antragsunterlagen,Projektplanung durch einen Sachverständigen,Bonitätsnachweis,Positiver Beschluss der Kommunalparlamente
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen
Wer kann WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen beantragen?
Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen
Wie hoch ist die Förderung bei WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen?
Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen beantragen?
Förderanträge können jederzeit eingereicht werden.
Wer ist Fördergeber von WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen