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WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 3 Tagen

Die WIBank vergibt landesverbürgtes Nachrangkapital an kommunale Energieversorgungsunternehmen in Hessen zur Finanzierung von Investitionen in die Energie- und Wärmewende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen.

Was wird gefördert?

Im Auftrag des Landes Hessen vergibt die WIBank landesverbürgtes Nachrangkapital an kommunale Energieversorgungsunternehmen. Damit können anteilig Investitionen finanziert werden, die zur Umsetzung der Energie- und Wärmewende in Hessen beitragen. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Hessen, die einen Beitrag zur Energie- und Wärmewende leisten und den Bereichen Wärmeversorgungsinfrastruktur, Infrastruktur für molekulare Energieträger, Energiespeicher, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien sowie Investitionen in Stromnetzinfrastruktur und Anlagen zur Unterstützung der Energieversorgungssicherheit zugeordnet werden können.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.

Frist und Status

Antragstellung: Es dürfen in der Regel nur Maßnahmen finanziert werden, für die noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen, die mehrheitlich im Eigentum hessischer Kommunen stehen.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständige Antragsunterlagen,Projektplanung durch einen Sachverständigen,Bonitätsnachweis,Positiver Beschluss der Kommunalparlamente

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Häufige Fragen zu WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen

Wer kann WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen beantragen?

Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen

Wie hoch ist die Förderung bei WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen?

Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen beantragen?

Antragstellung: Es dürfen in der Regel nur Maßnahmen finanziert werden, für die noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden

Wer ist Fördergeber von WIBank EnergieFonds - Landesverbürgtes Nachrangkapital für kommunale Energieversorgungsunternehmen?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000.000 €
Förderquote
30 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen