Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die WIBank vergibt landesverbürgtes Nachrangkapital an kommunale Energieversorgungsunternehmen in Hessen zur Finanzierung von Investitionen in die Energie- und Wärmewende.
Antragsberechtigt sind: Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen.
Die Förderquote beträgt 30 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000.000 €.
Antragstellung: Es dürfen in der Regel nur Maßnahmen finanziert werden, für die noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Antragsberechtigt sind Energieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen, die mehrheitlich im Eigentum hessischer Kommunen stehen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
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Jetzt Projekt prüfenEnergieversorgungsunternehmen mit Sitz in Hessen
Förderbetrag: bis 100.000.000 €. Förderquote: 30 %.
Antragstellung: Es dürfen in der Regel nur Maßnahmen finanziert werden, für die noch keine Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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