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WIBank Breitbandförderung - Darlehen an Infrastrukturgesellschaften – Förderung in Hessen

Fördergeber: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils im Zusammenhang mit dem geförderten Gigabitausbau in Hessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaften.

Was wird gefördert?

Die WIBank vergibt Darlehen zur Finanzierung des Eigenanteils für die geförderten Investitionen im Rahmen des Gigabitausbaus in Hessen. Die Förderung richtet sich an hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaften, um die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten Gebieten zu ermöglichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Voraussetzungen

Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Eine anteilige Zuschussförderung muss gewährt werden.

Es können nur wirtschaftlich tragfähige Projekte gefördert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag Breitbandförderung,Merkblatt Breitbandförderung

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Häufige Fragen zu WIBank Breitbandförderung - Darlehen an Infrastrukturgesellschaften

Wer kann WIBank Breitbandförderung - Darlehen an Infrastrukturgesellschaften beantragen?

hessische Breitbandinfrastrukturgesellschaften

Wer ist Fördergeber von WIBank Breitbandförderung - Darlehen an Infrastrukturgesellschaften?

Fördergeber ist Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Quelle: wibank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Hessen