Förderung der regionalen Entwicklung – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: August 2026 · Geprüft vor 75 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels mit Zuschüssen oder Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 125.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung der regionalen Entwicklung
Wer kann Förderung der regionalen Entwicklung beantragen?
Einzelpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der regionalen Entwicklung?
Förderbetrag: 5.000 € – 125.000 €.
Bis wann kann man Förderung der regionalen Entwicklung beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wer ist Fördergeber von Förderung der regionalen Entwicklung?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 125.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Hessen