VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Förderung der regionalen Entwicklung – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels mit Zuschüssen oder Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels. Sie werden dabei unterstützt, wenn Sie Arbeitsplätze bereitstellen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturen einschließlich der touristischen Infrastruktur ausbauen. Sie erhalten Förderungen für gewerbliche Investitionen, integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement und Regionalbudget, regionale Innovationscluster, kommunale Investitionen, Gründerzentren, Tourismus. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 125.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen je nach Vorhaben: Einzelpersonen, Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für Vorhaben, die aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert werden, gelten zusätzlich die in dem jeweiligen Rahmenplan festgelegten Regelungen über Voraussetzung, Art und Intensität der Förderung.

Für die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten besondere Voraussetzungen.

Als Unternehmen müssen Sie zum Zeitpunkt der Gewährung der staatlichen Finanzierungshilfe Ihre zu fördernde Betriebsstätte und Ihren steuerlichen Sitz im Land Hessen haben.

Sie erhalten nur dann Zuschüsse, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 12.500 und die Zuschüsse mindestens EUR 5.000 betragen.

Bei investiven Projekten müssen Sie die zweckentsprechende Nutzung für einen angemessen langen Zeitraum sicherstellen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.

Sie müssen die soziale und ökologische Verträglichkeit Ihres Projekts sowie die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen gewährleisten.

Sie müssen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans beachten.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Förderung der regionalen Entwicklung

Wer kann Förderung der regionalen Entwicklung beantragen?

Einzelpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger

Wie hoch ist die Förderung bei Förderung der regionalen Entwicklung?

Förderbetrag: 5.000 € – 125.000 €.

Bis wann kann man Förderung der regionalen Entwicklung beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

Wer ist Fördergeber von Förderung der regionalen Entwicklung?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 125.000 €
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Förderregion
Hessen