Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 150 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels mit Zuschüssen oder Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Einzelpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger.
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 125.000 €.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen je nach Vorhaben: Einzelpersonen, Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften, Clustermanagement-Organisationen und andere Projektträger.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Für Vorhaben, die aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gefördert werden, gelten zusätzlich die in dem jeweiligen Rahmenplan festgelegten Regelungen über Voraussetzung, Art und Intensität der Förderung.
Für die Förderung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gelten besondere Voraussetzungen.
Als Unternehmen müssen Sie zum Zeitpunkt der Gewährung der staatlichen Finanzierungshilfe Ihre zu fördernde Betriebsstätte und Ihren steuerlichen Sitz im Land Hessen haben.
Sie erhalten nur dann Zuschüsse, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 12.500 und die Zuschüsse mindestens EUR 5.000 betragen.
Bei investiven Projekten müssen Sie die zweckentsprechende Nutzung für einen angemessen langen Zeitraum sicherstellen und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachweisen.
Sie müssen die soziale und ökologische Verträglichkeit Ihres Projekts sowie die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen gewährleisten.
Sie müssen die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans beachten.
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Förderbetrag: 5.000 € – 125.000 €.
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Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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