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Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks – Förderung in Sachsen-Anhalt

Fördergeber: Kreisverwaltung Salzlandkreis

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Der Salzlandkreis fördert den Aufbau eines Hospiz- und Palliativnetzwerks, das zum 1. Januar 2027 startet.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Hospize und Palliativeinrichtungen.

Was wird gefördert?

Die erste geförderte Netzwerkstruktur dieser Art in Sachsen-Anhalt wird ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen. Ziel ist es, ein umfassendes Netzwerk für Hospiz- und Palliativversorgung im Salzlandkreis zu etablieren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Kreisverwaltung Salzlandkreis.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks

Wer kann Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks beantragen?

Hospize und Palliativeinrichtungen

Wer ist Fördergeber von Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks?

Fördergeber ist Kreisverwaltung Salzlandkreis. Quelle: lk_salzland.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Sachsen-Anhalt