Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks – Förderung in Sachsen-Anhalt
Fördergeber: Kreisverwaltung Salzlandkreis
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der Salzlandkreis fördert den Aufbau eines Hospiz- und Palliativnetzwerks, das zum 1. Januar 2027 startet.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Hospize und Palliativeinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Kreisverwaltung Salzlandkreis.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks
Wer kann Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks beantragen?
Hospize und Palliativeinrichtungen
Wer ist Fördergeber von Förderung des Aufbaus eines Hospiz- und Palliativnetzwerks?
Fördergeber ist Kreisverwaltung Salzlandkreis. Quelle: lk_salzland.
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