Fördergeber: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Die IB.SH prüft und erkennt Weiterbildungsveranstaltungen zur Bildungsfreistellung an.
Antragsberechtigt sind: Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen.
Die Förderquote beträgt 100 %.
Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Veranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen müssen einen Antrag auf Anerkennung stellen.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.
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Jetzt Projekt prüfenVeranstalter von Weiterbildungsveranstaltungen
Förderquote: 100 %.
Anträge müssen 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Fördergeber ist Investitionsbank Schleswig-Holstein. Quelle: ibsh.
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