Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein.
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.
Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag gestellt.Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.Ihre Arbeitsstelle liegt in Schleswig-Holstein.Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).
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Förderbetrag: bis 1.500 €. Förderquote: 40 %.
Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.
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