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Antrag möglichZuschuss

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 1.500 €.

Frist und Status

Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag gestellt.Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.Ihre Arbeitsstelle liegt in Schleswig-Holstein.Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag,Anlage zur Kostenbeteiligung vom Arbeitgeber,Anlage für Weiterbildungsträger

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Häufige Fragen zu Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Wer kann Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?

Privatpersonen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Förderung bei Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Förderbetrag: bis 1.500 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantragen?

Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Schleswig-Holstein
  • → Alle Fördermittel im Überblick
  • → Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige Stadtentwicklung und nachhaltige städtische Mobilität
  • → IB.SH Kommunaldarlehen zukunftsfähige Infrastruktur
  • → IB.SH Betriebsmitteldarlehen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.500 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Schleswig-Holstein

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